
In diesen Tagen erhielt ich eine Mahnung des Unternehmens acoreus mit der Bitte einen Betrag kleiner 10 EUR aus Call-by-Call Verbindungen des Jahres 2005 zu begleichen. Es wäre ein einfaches, diesen Betrag zu begleichen, denn wegen 8,00 EUR streitet man sich ja nicht. Schaut man auf das Datumd er Forderungen (27.04.2005 – 31.05.2005) und vergleicht dieses mit dem § 199 BGB und den dort angegebenen Verjährung, wird klar: Diese Forderung ist verjährt und muss nicht mehr beglichen zu werden. Nach Anwahl der angegebenen 01805 Nummer bestätigt mir auch die Mitarbeiterin im Call Center, die Forderungen sind verjährt können trotzdem gemahnt werden und wenn der Kunde Einspruch einlegt, dann stellen sie das Verfahren ein.
Die 8,00 EUR habe ich nicht bezahlt, 0,28 EUR für die Servicenummer habe ich aber trotzdem aufgewendet … in welchem Land leben wir eigentlich?
Mrz 01





















































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