Patientenverfügung
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In einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, wie er behandelt oder nicht behandelt werden möchte, wenn er sich im Notfall und in der Folge dem Arzt gegenüber nicht äußern kann. Ärzte sind auch mit einem solchen Papier in einem ständigen Abwägungsprozeß. Patientenverfügungen sind bindend.
80 % der Deutschen erachten eine Patientenverfügung für notwendig, aber nur 14 % haben ihren Willen für den Fall des Sterbeprozesses schriftlich verfügt.
Eine Standardlösung d.h. eine einheitliche Patientenverfügung, in der alle Wünsche nur angekreuzt werden kann es nicht geben. In der Patientenverfügung müssen die Wünsche klar und präzise formuliert werden.
Wenn jemand in den letzten Tagen seines Lebens keine Sondennahrung wünscht, muss genau dies in der Patientenverfügung klar erkennbar sein. Ein einfacher Hinweis auf die Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen reicht nicht aus. Auch die Verfügung durch eine andere Person muss klar umrissen und definiert sein. Hier können unterschiedliche Personen für medizinsiche und juristische Belange benannt werden.
Allgemein
Die Patientenverfügungen könne jederzeit aufgehoben und abgeändert werden.
Arten der Patientenverfügung
In Österreich ist man mit den verschiedenen Formen der Patientenverfügung schon etwas weiter. Hier unterscheidet man die beachtliche von der verbindlichen Patientenverfügung.
Beachtliche Patientenverfügung
Die beachtliche Verfügung ist formfrei, hierfür wird kein Anwalt benötigt. Für den Arzt stellt sie nur eine Empfehlung dar, im Ernstfall har er mehr Spielraum.
Verbindliche Patientenverfügung
Verbindliche Verfügungen sind an bestimmte Formschriften gebunden. Es braucht eine ausführliche ärztliche Aufklärung und eine gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar aufgesetzte Urkunde, die für den behandelnden Arzt verbindlich ist. Der Arzt hat in diesem Fall keinen Handlungsspielraum mehr. Im Gesetz ist allerdings auch konkret vorgesehen, was ausgeschlossen werden darf und was nicht.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann ein grosser Teil des Willens des Patienten geregelt werden. Die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei, Grundvoraussetzung ist allerdings die Geschäftsfähigkeit. „Schriftform und notarielle Beglaubigung ist sinnvoll und wird häufig nachgefragt. Notariell beglaubigte Vollmachten werden dem Zentralregister der Bundesnotarkammer gemeldet. Hier wird im Bedarfsfall zuerst nachgefragt.
Betreuungsverfügung
Diese hat keine Rechtsverbindlichkeit, ist aber sinnvoll. Zum Beispiel könne man darin benennen, wer oder wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen soll.
Aktualität
Die Patientenverfügung muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert und präzisiert werden.
Präzision
Aus Sicht von Ärzte sind präzise Formulierungen hilfreich.
Statistik
Eine Untersuchung im Auftrag des Altersforschers Frieder Lang, der in Erlangen und am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung arbeitet, sowie des Berliner Volkswirtschaftlers Gert Wagner belegt, eine Patientenverfügung, die den Willen im Falle einer unheilbaren Krankheit beschreibt, haben nur die wenigsten – vier Prozent der unter 35-Jährigen, zehn Prozent der bis 64-Jährigen und 20 Prozent derjenigen über 65.
Rechtsprechung
Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt.
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