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Gemeinsame Leitstelle
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Notfall |
Akutfall |
Krankheitsfall |
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Notarzt |
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst |
Vertragsarzt |
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nach Akutversorgung |
nach Akutversorgung |
nach Versorgung |
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Notfallrettung |
Krankentransport |
Krankentransport |
Voraussetzung für obiges System der ärztlichen Notdienste ist eine Leitstelle, die sowohl den Notarztdienst als auch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst leitet. Solch eine Leitstelle muß Anlaufstelle für alle medizinischen Hilfesuchenden sein. Sie muß dem Patienten die vom ihm aufgrund fehlenden medizinischen Hintergrundwissens nicht zu leistende Aufgabe abnehmen, für den jeweiligen Notfall den adäquaten Notdienst auszuwählen. Beide Notdienste müssen über eine einheitliche Notrufnummer erreichbar sein und können sich im Bedarfsfall vertreten. Dadurch wird das Sicherheitsniveau für die Bevölkerung erhöht. Die Leistungserbringer müssen das Ziel einer derartigen Verknüpfung von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst als Serviceleistung gegenüber den Hilfesuchenden und Patienten begreifen.Eine gemeinsame Leitstelle von Notarztdienst und kässenärztlichem Bereitschaftsdienst führt zu fachlich fundierteren Entscheidungen der Disponenten. Ein technisch notdürftiger Telefondienst durch Arzthelferinnen oder eine fachunkundige Vertretung des diensthabenden Arztes durch dessen Ehefrau wird durch das fachlich gut ausgebildete Rettungsassistenten der dann gemeinsamen Leitstelle übernommen. Es kommt somit zu einer Reduktion der Fehleinsätze der einzelnen ärztlichen Notdienste.Durch eine gemeinsame Leitstelle lassen sich Notarztdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst unter Nutzung der gegenseitigen Stärken flexibel einsetzen. Der Notarzt kann beispielsweise auf eine Krankenhauseinweisung zugunsten einer evtl. wiederholten ambulanten Kontrolle des Patienten durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst verzichten. Teure, vermeidbare Krankenhauseinweisungen werden reduziert.Ärztliche Präsenz in der Leitstelle verbessert die Güte der Disponentenentscheidung. Deshalb ist ein ärztlicher Ansprechpartner für das Leitstellenpersonal und die von der Leitstelle geführten Notdienste unverzichtbar. Diese Aufgabe sollte vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst übernommen werden. Hier bedarf es nicht unabdingbar der Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Bereich der Rettungsleitstelle. Eine ärztliche Supervision durch die Erstellung standardisierter Abfrageschemata, einer stichprobenhaften Einsatznachbesprechung oder sogar einer zeitweise unterstützenden Tätigkeit auf der Rettungsleitstelle können vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wahrgenommen werden.Der Mehraufwand einer integrierten Leitstelle muß durch eine entsprechende Personalaufstockung ausgeglichen werden. Die hier investierten Mittel amortisieren sich um ein Vielfaches durch Reduktion der erheblichen Folgekosten von Fehleinsätzen ärztlicher Notdienste (z.B. Krankenhauseinweisung durch Notarzt mangels ambulanter ärztliche Betreuungsmöglichkeiten).
Literatur